Was steht dem Erben zu ? Der Erbanteil

Erbanteil

Der Erbanteil im brasilianischen Erbrecht. Um den Erbanspruch der Kinder und des überlebenden Partners im brasilianischen Erbrecht festsetzen zu können, muss der Güterstand berücksichtigt werden. Finden Sie genauere Erklärungen in diesem Artikel.

Vorfragen

Bei einem Großteil der Erbfälle war der Verstorbene verheiratet und hatte auch ein oder zwei Kinder. Hier stellt sich oft die Frage, wer der überlegenden was erbt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Güterstand des Ehepaares zu beachten.

Im Vorfeld müssen erst einmal folgende Informationen erhoben werden:

  • Wann wurde die Ehe geschlossen?
  • Welcher Güterstand wurde bei den Eheleuten gewählt?
  • Welches Vermögen wurde vor und welches Vermögen während der Ehe erworben?
  • Welche Vermögensstände hat der Verstorbene als Geschenk erhalten oder geerbt?
  • Welche Schulden bestehen?

Aber wie wirkt sich der von den Ehepartnern gewählte Güterstand auf die jeweiligen Ansprüche aus?

Genau diese Frage werden wir im Folgenden beantworten.

COMUNHÃO PARCIAL – Zugewinngemeinschaft

dieser Rechtsstand entspricht in etwa der Zugewinngemeinschaft nach dem deutschen Recht, und ist in den Paragrafen 1658 ff des brasilianischen Zivilgesetzbuches geregelt.

Der gemeinsame Güterstand bezieht sich hier nur auf Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden. Alle Vermögenswerte, die vom Erblasser vorher, als Geschenk erhalten, oder geerbt wurden, werden nicht in den besonderen Vermögensstand der Gütergemeinschaft einbezogen.

Hinsichtlich dieser Vermögensmasse hat der überlebende Ehepartner ein Anrecht auf die Hälfte dieses Vermögens. Dieser Anspruch steht dem überlebenden Ehegatten also nicht aus dem Erbrecht, sondern aus dem Güterstand zu.

Erbrechtlich Ansprüche hat der Ehepartner nur hinsichtlich der Vermögenswerte, die vom gemeinsamen Güterstand nicht erfasst sind.

Ich möchte dies an einem praktischen Beispiel verdeutlichen:

Anton war mit Berta im gesetzlichen Güterstand der comunhão parcial (entspricht in etwa der Zugewinngemeinschaft) verheiratet. Vor dem Eheschluss war Anton bereits Eigentümer eines Landhauses. Während ihrer Ehe haben die Eheleute dann noch eine Stadtwohnung erworben. Das Ehepaar hat 2 Kinder.

Stadtwohnung:

Hinsichtlich der Wohnung hat Berta ein Anrecht auf 50 % des Wertes. Dies steht ihr aus dem Güterstand zu. Die restlichen 50 % werden zu gleichen Teilen unter den Kindern erbrechtlich aufgeteilt.

Landhaus:

Berta hat keine Anrechte aus dem Güterstand, da das Haus vor Eheschließung erworben wurde. + Hier wird das Erbe zu gleichen Teilen zwischen der Erben aufgeteilt.

Gütergemeinschaft

Erbanteil im brasilianischen Erbrecht

Die brasilianische comunhão universal entspricht im etwa dem Rechtsinstitut der Gütergemeinschaft des Deutschen Rechts.

In ihr bilden alle Güter, welches das Paar vor der Eheschließung eine Vermögenseinheit, nach der Ehe erworbene Vermögenswerte fallen ebenfalls dieser Masse zu.

Im Falle der Gütergemeinschaft hat der Überlebende keine erbrechtlichen Anspruch.

Allerdings hat er eben schon aus der Gütergemeinschaft das Anrecht auf 50 % des gemeinsamen Vermögens.

Beispiel:

Anton und Berta haben im Güterstand der Gütergemeinschaft geheiratet.

Vor Eheschließung besaß Anton schon ein Landhaus. Nach Eheschließung haben sie zusammen eine Stadtwohnung gekauft.

Aus dem Güterrecht hat sie Anrecht auf die Hälfte des gesamten Vermögens. Die andere Hälfte wird erbrechtlich zwischen den beiden Söhnen aufgeteilt.

Gütertrennung

In der dem Deutschen Institut der Gütertrennung ähnlichen Separação de Bens behalten auch nach der Eheschließung bei Eheleute ihre eigenen Vermögenswerte, es kommt zu keiner Vermögensvermengung. Es gibt zwei verschiedene Vermögensmassen.

Beispiel:

Anton und Berta haben im Güterstand der Gütertrennung geheiratet.

Vor Eheschließung besaß Anton schon ein Landhaus.

Variante A:

Nach Eheschließung haben sie eine Stadtwohnung gekauft, diese wurde in Namen beider im Grundbuch eingetragen.

Variante B:

Nach Eheschließung haben sie eine Stadtwohnung gekauft, diese wurde in Namen von Anton im Grundbuch eingetragen.

Variante C:

Nach Eheschließung haben sie eine Stadtwohnung gekauft, diese wurde in Namen von Berta im Grundbuch eingetragen.

Hinsichtlich des Landhauses hat Berta einen Erbanspruch, genau wie die beiden anderen Sohne. Also einen Erbrechtsanspruch auf 33 %.

Hinsichtlich der Stadtwohnung:

Variante A:

B ist zu 50 % schon Eigentümerin. Hinsichtlich der weiteren50 % hat denselben Anspruch wie jedes andere Kind, als 33 % der Hälfte der Wohnung

Varainte B:

Hier hat Berta jetzt einen Erbanspruch, genau wie die beiden anderen Sohne. Also einen Erbrechtsanspruch auf 33 %.

Varainte C:

Hier ist Berta jetzt schon Eigentümerin, 100 % Eigentümerin der Wohnung. Die Kinder haben keinen Erbanspruch.

 

Weitere Formen

Die Eheleute können auch Mischformen, speziell im Rahmen eines Ehevertrages, bestimmen. Die erbrechtlichen Konsequenzen können nur auf Grundlage des Ehevertrages genau bestimmt werden. Darüber kennt das brasilianische Familienrecht weitere Spezialformen wie etwa die PARTICIPAÇÃO FINAL NOS AQUESTOS , welche in erbrechtlicher Hinsicht vereinfacht dargestellt mit der Zugewinngemeinschaft verglichen werden kann.

Finden Sie weitere Informationen in unserem großen Erbrechtsführer für Brasilien: https://oefelein.com.br/de/grosser-fuehrer-brasilianisches-erbrecht-deutsch/

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Brasilianisches Erbrecht 

In diesem ausführlichen Führer erklären wir Ihnen in verständlicher Sprache die wichtigsten Fragen für Brasilianisches  Erbrecht. Dies speziell wenn Sie einen Erbanspruch in Brasilien haben, aber in Deutschland, Österreich oder Schweiz leben.

 

Internationale Fragen  

Brasilianischem Erbrecht

Für Vermögen in Brasilien ist Brasilien zuständig

Zuerst ist einmal festzulegen, welche Autoritäten im Erbfall zuständig sind.

Autoritäten sind hier zunächst einmal der für das Inventar und Erbaufteilung zuständige Richter, oder aber der Notar im schnelleren aussergerichtlichen Verfahren (siehe unser ausführlicher Artikel zum ausssergerichtlichen Erbverfahren – https://oefelein.com.br/de/aussergerichtliche-erbverfahren/.

Hinsichtlich Vermögenswerten, die sich in Brasilien befinden ist grundsätzlich Brasilien zuständig. Dies davon unabhängig, ob der Erblasser Brasilianer oder Ausländer war.

Auf Grund der eindeutigen Gestzeslage erkennen die Brasilianischen Behörden also in diesem Falle auch ausländische Urteile nicht an.

 

Auch Testamente aus dem Ausland werden in Brasilien anerkannt

Die brasilianischen Behörden kennen im Ausland errichtete Testamente auch grundsätzlich an.

Allerdings darf das Testament inhaltlich nicht grundsätzlichen Regelungen des Braslianischen Erbrechts widersprechen. Insbesondere würden die Braslilianischen Behörden weder ein gemeinsames oder gegenseitiges Testament, noch einen Erbvertrag anerkennen Dies schon, weil diese Institute dem brasilianischem Recht nicht bekannt sind.

 

Welches Materielles Recht findet Anwendung? 

Eine Frage ist die Zuständigkeit für die Abwicklung. Eine andere Frage ist, welches Recht die zuständigen Behörden, also der Richter oder Notar anwenden.

So findet grundsätzlich das materielle Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers Anwendung. Allerdings findet hinsichtlich brasilianischer Ehegatten oder Kinder brasilianisches Recht Anwendung, soweit diese davon begünstigt werden.

Merke: Dabei ist noch herauszuheben, dass die feste Lebensgemeinschaft im Brasilianischem Recht und Rechtsprechung der Ehe gleichgestellt ist. Dies gilt auch für Brasilianisches Erbrecht.

Eine weitere ebenfalls bedeutende Frage ist, welches Recht hinsichtlich des Güterstandes Anwendung findet.

Der Güterstand des Ehepaares richtet sich nach dem ersten gemeinsamen Wohnsitz

Wenn der Erblasser verheiratet war, ist es für die Ermittulung des Erbanspruch des überlebenden Ehegatten die Bestimmung des Güterstandes von Bedeutung.

Aber nach welchen Recht wird dieser Güterstand bestimmt?

Auch das ist eindeutig rechtlich bestimmt. Der Güterstand richtet sich nach dem ersten gemeinsamen Wohnsitz des Paares.

Wenn also der Erblasser und der überlebende Legensparnter ihren ersten gemeinsamen Wohnsitz in Brasilien hatten, wird hinsichtlich des Güterstandes und den Rechtsfolgen des Güterstandes für den Erbanspruch Brasilianisches Recht angewendt. In der Praxis wenden brasilianische Richter regelmässig einfach das brasilianische Recht an, wenn nicht anderes speziell vom überlebenden Lebenspartner ausdrücklich beantragt wird.  

 

Der lokal zuständige Richter im Brasilianischem Erbrecht

Neben der internationalen Zuständigkeit ist auch die lokale Zuständigkeit von Bedeutung. Dabei wird auf den letzten Wohnsitz des Erblassers in Brasilien abgestellt. Der brasilianische Richter ist dann für das Inventar und Teilungsverfahren, Einhaltung der Bestimmungen des letzten Willens, Anfechtung oder Aufhebung des außergerichtlichen Teilung und für alle Handlungen, aus dem Nachlass zuständig, auch wenn der Todesfall des Erblassers im Ausland eingetreten ist.

Merke:

Sobald ihr Anwalt die zuständige Gerichtskammer kennt, kann er Ihnen auch nährere Auskunft über die voraussichtlich Dauer des Verfahrens geben. Manche Gerichtskammern sind eben überarbeitet, arbeiten schneller oder langsamer.

 

Prinzipien – Brasilianisches Erbrecht

Ähnlich wie etwa im Deutschen oder Schweizer Erbrecht kennt das Brasilianische Erbrecht den gesetzlichen Erben, Pflichtteil und das Rechtsinstitut des Testaments.

Die gesetzlichen Erben sind die Kinder des Erblassers und (abhängig vom gewählten Güterrecht) auch der überlebende Lebenspartner. Diese haben ein Anrecht auf die Hälfte der Erbschaft. Über disen Teil kann das Testament nicht verfügen.

Die Testamentserben, sind diejenigen, welche auf Grund eines Testaments etwas erhalten, und das kann jedwede Person sein.

 

Testament – Brasilianisches Erbrecht

Brasilianisches Erbrecht

Soweit der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, ist dies dem zuständigen Richter – siehe oben – vorzulegen.

Dies gilt ebenfalls, wenn das Testament im Ausland aufgesetzt worden ist.

Soweit das Testament in Brasiliien verfasst wurde, sind hinsichtlich der formalen Voraussetzungen die Brasilianischen Rechtsvorschriften anzuwenden. Dies gilt auch, wenn der Erblasser kein Brasilianer war.

Wenn das Testament im Ausland erstellt wurde, richten sich die formalen Voraussetzungen grundsätzlich nach den dortigen formalen Recht.

Von den formalen Voraussetzungen ist allerdings das materielle Recht zwingend zu unterscheiden.

Nach materiellen Brasilianischem Erbracht, darf der Erblasser nur über die Hälfte seines Vermögens verfügen, wenn notwendige Erben vorhanden sind.

Notwendige Erben sind der überlebende Ehepartner, Kinder oder Eltern des Erblassers.

Das brasilianische Recht kennt verschiedene Testamentsarten. Insbesondere;

Das öffentliche Testament

Dieses wird beim Notar aufgesetzt und im öffentlichen Register veröfentlicht.

Das geschlossene Testament

Dieses wird in der Gegenwart von zwei Zeugen dem Notar übergeben. Dessen Inhalt wird erst bei der gerichtlichen Erbschaftseröffnung bekannt gemacht.

Privattestament

Dieses muss zumindest handschriftlich vom Erblasser unterschrieben werden. Der Testamentsverfasser muss dieses dann auch noch drei Zeugen vorlesen, die dann auf dem Testament unterschreiben. Unter speziellen Umständen kann von den Zeugen abgesehen werden. Der Erblasser kann frei darüber verfügen, wo er das Testament aufbewahren möchte.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Spezialtestamenten, wie etwa dem See- oder Militärtestament.

Wichtig: Soweit Zweifel an der formellen oder materiellen Rechtmässigkeit oder der Testierfähigkeit des Erblassers gibt, kann ein eigenes Verfahren angestrebt werden, um diese Fragen durch den Richter klären zu lassen.

 

Erbfolge – Brasilianisches Erbrecht

Brasilianisches Erbrecht

Die Erbfolge geschieht mittels des Vermögensübergang beim Tode des Erblassers. Diese kann durch Testament oder gesetzlich vor sich gehen. Das Vermögen des Erblassers besteht aus gesetzlichen und dinglichen Rechten, schuldrechtlichen Rechten und Pflichten. Diese Gesamtheit wird dann an die Erben übertragen und nennt sich Erbmasse.

Die Erbmasse ist grundsätlich steuerpflichtig, und so muss etwa Steuer auf diese bezahlt werden, soweit der Erbprozess im dem nach dem Todesfalls folgenden Jahr noch nicht abgeschlossen wurde.

Und die gesetzlich Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament besteht.

Auch wenn ein Testamente besteht, tritt die gesetzlich Erbfolge hinsichtlich des Pflichtteils ein. Ebenfalls tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn das Testament nichtig ist oder als nichtig anerkannt wird.

Gestzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge für Brasilianisches Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt.

Erbanspruch der direkten Nachfolger – Kinder

Die Kinder des Erblassers sind immer erbberechtigt, es sei den sie wurden enterbt oder als unwürdig angesehen wurden.

Meist müssen sich die Kinder das Erbe mit dem überlebenden Ehepartner teilen. Dies muss auf Grund der zwischen dem Erblasser und dem überlebenden Ehegatten vereinbarten GÜTERRECHT bestimmt werden (siehe unten).

Unter den Kindern wird das Erbe zu gleichen Teilen aufgeteilt. (Es sei denn der Erblasser bevorzugt eines seiner Kinder im Testament. Aber hier ist trotzdem der Pflichtteil von 50 % zu beachten.)

Auch gibt es im Brasilianischen Recht keine Unterscheidung mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.

Enkel oder Urenkel – haben eine stellvertetenden Erbanspruch

Für andere direkte Nachkommen (Enkel, Urenkel, Ururenkel) besteht ein Vertretungsrecht. Dies bedeutet, dass sie in direkter Linie stellvertreten für den eigentlich erbberechtigten aber verhinderten Erben eintreten.

Beispiel:

Anton hatte 2 Kinder, Cecilia und Dora. Dora ist aber schon verstorben, hat aber ihrerseits wieder 2 Töchter, Emilia und Frida.

Der Erbschaftsansprucn der eigentlich Dora zugestanden wäre, wird nun zu gleichen Teilen zwischen Emilia und Frida aufgeteilt.

Entsprechendes gilt auch für Urenkel oder Ururenkel, falls die jeweiligen Enkel ihrerseits nicht die Erbschaft antreten können.

Erbanspruch der Eltern des Erblassers – nur wenn keine Nachfahren existieren

Die Elterne des Erblassers haben nur dann einen Erbschaftsanspruch, wenn der Verstorbene keine Nachkommen hinterlässt (Kinder, Enkel, etc). Dies müssen dann dieses allerdings mit dem überlebenden Lebenspartner teilen, hier unabhängig vom jeweiligen Güterstand.

Erbanspruch des überlebenden Ehepartners

Hinsichtlich des überlebenden Ehepartner ist Folgendes hervorzuheben.

1. Die feste Lebensgemeinschaft ist verfassungsrechtlich der Ehe in den Rechtsfolgen gleichgestellt. Der feste Lebenspartner hat grundsätzlich eine Erbanspruch.

2. Der Ehepartner hat keinen Erbanspruch wenn er geschieden oder gerichtlich oder faktisch getrennt vom Ehepartner lebt. Die Trennung kann also gerichtlich erklärt werden, oder faktisch vorliegen. Das ist der Fall wenn die beiden Eheleute seit mehr als zwei Jahren faktisch getrennt waren.

Merke:

Gerade der Frage einer eventuellen gerichtlichen oder faktischen Trennung der Eheleute sollte grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden. Hier bestehen zum Teil grosse Unterschiede zum Deutschen, Schweizer oder Österreichischem Recht!

Speziell wenn der Erblasser verheiratet war, ist es von Bedeutung welchen Güterstand die Eheleute gewählt haben. Dies hat direkte Auswirkungen.

Bitte Beachten:

Je nach vereinbarten Güterrecht hat der überlebende Ehepartner einen oder keinen Erbanspruch. In diesem Fall hat der Ehepartner allerdings meist einen eigenen Anspruch aus dem Güterrecht.

Die jeweiligen Aufteilung des Vermögens des Erblassers kann vom Deutschen, Schweizer oder Österreichischen Recht abweichen und sollte genauer hinterfragt werden.

Im Nachfolgenden finden sie Informatioen zur gesetzlichen Erbfolge beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Zu Informationen hinsichtlich der Erbfolge bei anderen Güterständen, lesen Sie bitte den Artikel:

Ermittlung des Erbanteils im Brasilianischen Recht.

Erbanspruch – überlebender Ehepartner Zugewinngemeinschaft

Des weiteren gehe ich auf folgende Situation ein. Der Erblasser war verheiratet gemäss den Regeln der Zugewinngemeinschaft.

Welchen Erbanspruch hat der überlebende Lebenspartner, und welchen Anspruch haben weitere Erben (etwa die direkten Nachfahren des Erblassers)?

COMUNHÃO PARCIAL- dieser Rechtsstand entspricht in etwa der Zugewinngemeinschaft nach dem deutschen Recht.

Der gemeinsame Güterstand bezieht sich hier nur auf Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden. Alle Vermögenswerte die vom Erblasser vorher, als Geschenk erhalten, oder geerbt wurden, werden nicht in den besonderen Vermögensstand der Gütergemeinschaft einbezogen.

Hinsichtlich dieser Vermögensmasse hat der überlebende Ehepartner ein Anrecht auf die Hälfte dieses Vermögens. Dieser Anspruch steht dem überlebenden Ehegatten also nicht aus dem Erbrecht, sondern aus dem Güterstand zu.

Erbrechtlich Ansprüche hat der Ehepartner nur hinsichtlich der Vermögenswerte, die vom gemeinsamen Güterstand nicht erfasst sind.

Beispiel:

Ich möchte dies an einem praktischen Beispiel verdeutlichen:

Anton war mit Berta im gesetzlichen Güterstand der comunhão parcial (entspricht in etwa der Zugewinngemeinschaft) verheiratet. Vor dem Eheschluss war Anton bereits Eigentümer eines Landhauses. Während ihrer Ehe haben die Eheleute dann noch eine Stadtwohnung erworben. Das Ehepaar hat 2 Kinder.

Stadtwohnung:

Hinsichtlich der Wohnung hat Berta ein Anrecht auf 50 % des Wertes. Dies steht ihr aus dem Güterstand zu. Die restlichen 50 % werden zu gleichen Teilen unter den Kindern erbrechtlich aufgeteilt.

Landhaus:

Berta hat keine Anrecht aus dem Güterstand, da das Haus vor Eheschliessung erworben wurde. + Hier wird das Erbe zu gleichen Teilen zwischen der Erben aufgeteilt. Also hat Berta einen Anspruch auf eine Drittel des Landhauses.

Inventar- und Teilungsverfahren für Brasilianisches Erbrecht  (Inventário und partilha)

Das Inventars- und Teilungsverfahren hat zum Ziel Vermögenswerte und andere Rechte des Verstorbenen ausfindig zu machen, diese zu bestimmen und zu bewerten. Darüber hinaus dient es vorab Schulden zu tilgen und Steuern zu bezahlen und schliesslich unter den Erben den testamentarischen und/oder gesetzlichen Bestimmungen zu Folge aufzuteilen.

Es ist also das Verfahren in dem die Erbmasse festgesetzt wird und diese dann formal auf die Erben übertragen wird.

Das braslianische Recht kennt das gerichtliche und das aussergerichtliche Verfahren.

Das aussergerichtlich Verfahren hat den Vorteil, dass es wesentilich schneller und unbürokratischer von statten geht.

Allerdings ist dieses Verfahren in folgenden Situationen nicht erlaubt, wenn:

  • ein oder mehrere Erben minderjährig oder unmündig ist.
  • nicht alle Erben, dem aussergerichtlichen Verfahren zustimmen.
  • ein Testament besteht.

Bedeutend: Wenn die Schulden grösser als die Erbmasse sein sollten, werden die Erben nicht zur Verantwortung gezogen

Beachten Sie bitte: Wenn keine Testament besteht, und alle Erben volljährig sind, sollte zuerst ermittelt werden, ob eine Einigung zwischen den Erben möglich ist, um ein aussergerichtlich Erbverfahren durchzuziehen. Die vor allem aus Zeitgründen. Ein gerichtliches Erbverfahren kann sie je nach zuständiger Gerichtskammer und den einzelnen Umständen über Jahre hinziehen. Das aussergerichtliche Verfahren ist wesentlich schneller und unkomplizierter. Es muss aber vorab eine Einigung unter allen Erben erreicht werden.

Einzelheiten in unsere Artikel zum aussergerichtlichen Erbverfahren :  https://oefelein.com.br/de/aussergerichtliche-erbverfahren/

Auch beim gerichtlichen Verfahren gibt es, insbesondere niedrigeren Erbwerten, vereinfachte Verfahren, das arrolamento sumário und das arrolamento. Ein genaueres Eingehen auf deren Besonderheiten würde den Rahmen des Führers hier sprengen.

Das Verfahren muss von den Erben innerhalb von 2 Monaten ab dem Erfall gerechnet eingeleitet werden. In bestimmten Fällen kann diese Frist allerdings verlängert werden.

Die Partilha oder Erbaufteilung ist der Moment in dem die Güter unter den Erben aufgeteilt werden. Jeder Erbe erhält seinen Anteil.

Kosten und Steuern – Brasilianisches Erbrecht

Auch begründet das Erbschaftsverfahren Kosten.

Beim aussergerichtlichen Verfahren fallen die Kosten des Notariats an, beim gerichtlichen eben die Gerichtskosten. Ebenfalls fallen regelmässig Kosten an, wenn Immobilien vererbt werden, und die neue Eigentumslage im Grundbuchamt vermerkt werden muss.

Darauf fallen regelmäsig Erbschafts- und Schenkungssteuer an.

Beim Erbfall wird auch noch die Erbschafts-und Schenkungssteuer fällig. Dies ist eine Landessteuer, so dass der Steuersatz von Bundesland zu Bundesland variiert. Der maximale Steuersatz beträgt jedoch 8 % .

Im Bundesstaat São Pàulo zum Beispiel betrug der Steuersatz Januar 2021  4 % des Wertes der gesamten Erbmasse ( Artikel 16 des Gesetzes des Landesgesetzes Nummer LEI Nº 10.705.)

Zentralbank

Wenn die Erben ausserhalb Brasiliens leben, können aus direkt oder indirekt aus der Erbschaft stammende Gelder über die Zentralbank ins Ausland (etwa nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz) transferiert werden.

Dabei wird die Zentralbank allerdings vorher prüfen, ob alle Steuern aus der Erbschaft entrichtet wurden.

1 Kommentar zu „Was steht dem Erben zu ? Der Erbanteil“

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