Testamentsanerkennung – Was passiert, wenn der Erblasser in Deutschland ein Testament erlassen hat, aber in Brasilien Vermögen hatte. Wird das Testament in Brasilien homologiert oder anerkannt?
In einigen Fällen kamen Mandanten auf mich zu, deren verstorbener Verwandter in Deutschland ein Testament erlassen hatte, aber in Brasilien noch Vermögensgegenstände hielt.
Was bedeutet “Homologation” eines Testaments?
Ein in Deutschland verfasstes und niedergelegtes Testament ist in Deutschland gültig. Eine andere Frage ist aber, ob dieses Testament auch in Brasilien als gültig anerkannt wird. Dies setzt voraus, dass das Testament in Brasilien homologiert/anerkannt werden kann und anerkannt wird.
Homologation bedeutet, dass ein lokales Gericht das Gerichtsurteil eines anderen Landes anerkennt und es in seinen Rechtswirkungen einem inländischen Urteil gleichstellt. Auch Testamente können “homologiert” werden, also anerkannt werden.
Wird das Testament in Brasilien homologiert oder anerkannt?
Grundsätzlich ist die Frage zur Testamentsanerkennung zu verneinen. Hier folgt Gesetz und Rechtsprechung dazu.
Was sagt das brasilianische Gesetz zur Testamentsanerkennung?
Die brasilianische Zivilrechtsordnung bestimmt in Ihrem Artikel 23 folgendes
Es ist die ausschließlich die Kompetenz Aufgabe der brasilianischen Justizbehörde unter Ausschluss aller anderen:
I – Klagen in Bezug auf in Brasilien gelegene Grundstücke;
II – in Erbschaftsangelegenheiten die Bestätigung eines privaten Testaments sowie die Inventarisierung und Aufteilung des in Brasilien befindlichen Vermögens, auch wenn der Erbe eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen Wohnsitz außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets hat
III – bei Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Auflösung einer dauerhaften Lebensgemeinschaft, die Aufteilung des in Brasilien befindlichen Vermögens vorzunehmen, auch wenn der Inhaber. Erbe ausländischer Staatsangehöriger ist oder seinen Wohnsitz außerhalb des Landes hat.
Was sagt die brasilianische Rechtsprechung zur Testamentsanerkennung?
Zur Testamentsanerkennung hat auch das brasilianische Bundesgericht entschieden: Entscheidung des Bundesgerichtshofs 15.924 – EX 2016
STJ: Anerkennung eines ausländischen Urteils – Bestätigung eines privaten Testaments – Artikel 17 des Einführungsgesetzes zum brasilianischen Recht – Artikel 23, II, CPC⁄2015 – Ausschließliche brasilianische Gerichtsbarkeit – Nationale Souveränität.
1. Es liegt der Fall vor, in dem das ausländische Urteil ein privates Testament bestätigte, in dem der Verstorbene über seinen gesamten Nachlass verfügte, der auch in Brasilien befindliche Vermögenswerte umfasste. Außerdem haben die betroffenen Parteien keine Einigung erzielt.
2. Gemäß Artikel 17 des Einführungsgesetzes zum brasilianischen Recht ist es eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung der Anerkennung, dass der anerkennende Rechtsakt nicht gegen die „nationale Souveränität“ verstößt.
3. Im vorliegenden Fall lässt die brasilianische Zivilprozessordnung keine ausländische Gerichtsbarkeit zu.
4. Der Antrag auf Anerkennung des Testaments wird abgelehnt.
Das Bundesgericht begründet seine Entscheidung folgendermaßen:
Das Vorhandensein von Immobilien in Brasilien, die zum Nachlass des Verstorbenen gehören, hätte dem Richter, der die Anerkennung/Homologation-Entscheidung erlassen hat, zur Kenntnis gebracht werden müssen. Dies deshalb, da die brasilianischen Gerichte ausschließlich und unter Ausschluss aller anderen für Klagen im Zusammenhang mit in Brasilien befindlichen Immobilien sowie für die Bestätigung eines privaten Testaments und die Inventarisierung und Teilung von in Brasilien befindlichen Vermögenswerten gemäß Artikel 23 der Zivilprozessordnung von 2015 zuständig sind, was bereits in Artikel 89 der Zivilprozessordnung von 1973 geregelt war.
Weitere Informationen:
Zur Frage, welche Ansprüche die Erben nach brasilianischem Recht haben, lesen Sie bitte:
https://oefelein.com.br/de/was-steht-dem-erben-zu-der-erbanteil/
Zu weiteren Fragen zum brasilianischen Erbrecht lesen Sie unseren ausführlichen Führer:
https://oefelein.com.br/de/brasilianisches-erbrecht/
Natürlich ist zu betonen, dass die Rechtslage im Einzelfall anwaltlich verifiziert werden sollte.
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