Erbanteil im brasilianischen Erbrecht

Erbanteil im brasilianischen Erbrecht

Der Erbanteil im brasilianischen Erbrecht. Um den Erbanspruch der Kinder und des überlebenden Partners im brasilianischen Erbrecht festsetzen zu können, muss der Güterstand berücksichtigt werden. Finden Sie genauere Erklärungen in diesem Artikel.

Vorfragen

Bei einem Großteil der Erbfälle war der Verstorbene verheiratet und hatte auch ein oder zwei Kinder. Hier stellt sich oft die Frage, wer der überlegenden was erbt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Güterstand des Ehepaares zu beachten.

Im Vorfeld müssen erst einmal folgende Informationen erhoben werden:

  • Wann wurde die Ehe geschlossen?
  • Welcher Güterstand wurde bei den Eheleuten gewählt?
  • Welches Vermögen wurde vor und welches Vermögen während der Ehe erworben?
  • Welche Vermögensstände hat der Verstorbene als Geschenk erhalten oder geerbt?
  • Welche Schulden bestehen?

Aber wie wirkt sich der von den Ehepartnern gewählte Güterstand auf die jeweiligen Ansprüche aus?

Genau diese Frage werden wir im Folgenden beantworten.

 

COMUNHÃO PARCIAL – Zugewinngemeinschaft

dieser Rechtsstand entspricht in etwa der Zugewinngemeinschaft nach dem deutschen Recht, und ist in den Paragraphen 1658 ff des brasilianischen Zivilgesetzbuches  geregelt.

Der gemeinsame Güterstand bezieht sich hier nur auf Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden. Alle Vermögenswerte, die vom Erblasser vorher, als Geschenk erhalten, oder geerbt wurden, werden nicht in den besonderen Vermögensstand der Gütergemeinschaft einbezogen.

Hinsichtlich dieser Vermögensmasse hat der überlebende Ehepartner ein Anrecht auf die Hälfte dieses Vermögens. Dieser Anspruch steht dem überlebenden Ehegatten also nicht aus dem Erbrecht, sondern aus dem Güterstand zu.

Erbrechtlich Ansprüche hat der Ehepartner nur hinsichtlich der Vermögenswerte, die vom gemeinsamen Güterstand nicht erfasst sind.

Ich möchte dies an einem praktischen Beispiel verdeutlichen:

Anton war mit Berta im gesetzlichen Güterstand der comunhão parcial (entspricht in etwa der Zugewinngemeinschaft) verheiratet. Vor dem Eheschluss war Anton bereits Eigentümer eines Landhauses. Während ihrer Ehe haben die Eheleute dann noch eine Stadtwohnung erworben. Das Ehepaar hat 2 Kinder.

Stadtwohnung:

Hinsichtlich der Wohnung hat Berta ein Anrecht auf 50 % des Wertes. Dies steht ihr aus dem Güterstand zu. Die restlichen 50 % werden zu gleichen Teilen unter den Kindern erbrechtlich aufgeteilt.

Landhaus:

Berta hat keine Anrechte aus dem Güterstand, da das Haus vor Eheschließung erworben wurde. + Hier wird das Erbe zu gleichen Teilen zwischen der Erben aufgeteilt.

 

Gütergemeinschaft

Erbanteil im brasilianischen Erbrecht

Die brasilianische comunhão universal entspricht im etwa dem Rechtsinstitut der Gütergemeinschaft des Deutschen Rechts.

In ihr bilden alle Güter, welches das Paar vor der Eheschließung eine Vermögenseinheit, nach der Ehe erworbene Vermögenswerte fallen ebenfalls dieser Masse zu.

Im Falle der Gütergemeinschaft hat der Überlebende keine erbrechtlichen Anspruch.

Allerdings hat er eben schon aus der Gütergemeinschaft das Anrecht auf 50 % des gemeinsamen Vermögens.

Beispiel:

Anton und Berta haben im Güterstand der Gütergemeinschaft geheiratet.

Vor Eheschließung besaß Anton schon ein Landhaus. Nach Eheschließung haben sie zusammen eine Stadtwohnung gekauft.

Aus dem Güterrecht hat sie Anrecht auf die Hälfte des gesamten Vermögens. Die andere Hälfte wird erbrechtlich zwischen den beiden Söhnen aufgeteilt.

 

Gütertrennung

In der dem Deutschen Institut der Gütertrennung ähnlichen Separação de Bens behalten auch nach der Eheschließung bei Eheleute ihre eigenen Vermögenswerte, es kommt zu keiner Vermögensvermengung. Es gibt zwei verschiedene Vermögensmassen.

Beispiel:

Anton und Berta haben im Güterstand der Gütertrennung geheiratet.

Vor Eheschließung besaß Anton schon ein Landhaus.

Variante A :

Nach Eheschließung haben sie eine Stadtwohnung gekauft, diese wurde in Namen beider im Grundbuch eingetragen.

Variante B :

Nach Eheschließung haben sie eine Stadtwohnung gekauft, diese wurde in Namen von Anton im Grundbuch eingetragen.

Variante C :

Nach Eheschließung haben sie eine Stadtwohnung gekauft, diese wurde in Namen von Berta im Grundbuch eingetragen.

Hinsichtlich des Landhauses hat Berta einen Erbanspruch, genau wie die beiden anderen Sohne. Also einen Erbrechtsanspruch auf 33 %.

Hinsichtlich der Stadtwohnung:

Variante A:

B ist zu 50 % schon Eigentümerin. Hinsichtlich der weiteren50 % hat den selben Anspruch wie jedes andere Kind, als 33 % der Hälfte der Wohnung

Varainte B:

Hier hat Berta jetzt einen Erbanspruch, genau wie die beiden anderen Sohne. Also einen Erbrechtsanspruch auf 33 %.

Varainte C:

Hier ist Berta jetzt schon Eigentümerin, 100 % Eigentümerin der Wohnung. Die Kinder haben keinen Erbanspruch.

 

Weitere Formen

Die Eheleuten können auch Mischformen, speziell im Rahmen eines Ehevertrages bestimmen. Die erbrechtlichen Konsequenzen können nur auf Grundlage des Ehevertrages genau bestimmt werden. Darüber kennt das brasilianische Familienrecht weitere Spezialformen wie etwa die PARTICIPAÇÃO FINAL NOS AQUESTOS , welche in erbrechtlicher Hinsicht vereinfacht dargestellt mit der Zugewinngemeinschaft verglichen werden kann.

 

Finden Sie weitere Informationen in unserem großen Erbrechtsführer für Brasilien: https://oefelein.com.br/de/grosser-fuehrer-brasilianisches-erbrecht-deutsch/

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